Sie streben die Zulassung als Vertragsarzt an, möchten sich niederlassen und sind als Mediziner:in oder Psychotherapeut:in tätig? In diesem Beitrag erklären wir die hierfür notwendigen Voraussetzungen. Diese sind sowohl fachlicher als auch persönlicher Natur.
Wir erklären die wichtigsten Begrifflichkeiten und verweisen auf offizielle Stellen der KV.
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- Kassenzulassung / KV-Sitz erklärt
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- Voraussetzungen für die Kassenzulassung
– Fachliche Voraussetzungen für die Kassenzulassung
– Persönliche Voraussetzungen für die Kassenzulassung
- Voraussetzungen für die Kassenzulassung
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- Die Bedarfsplanung
– offener Planungsbereich
– gesperrter Planungsbereich
- Die Bedarfsplanung
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- 5 Schritte zur kassenärztlichen Zulassung
– Eintrag in das Arztregister
– Antrag an den Zulassungsausschuss
– Wahl des Praxisstandortes
– Eintrag in die KV-Warteliste
– Traumpraxis finden
- 5 Schritte zur kassenärztlichen Zulassung
1. Kassenzulassung / KV-Sitz erklärt
„Die Zulassung der Ärzte, Psychotherapeuten und Zahnärzte erfolgt durch die von den Kassen(zahn-)ärztlichen Vereinigungen und den Landesverbänden der Krankenkassen sowie der Ersatzkassen für den Bezirk jeder Kassen(zahn-)ärztlichen Vereinigung oder für Teile dieses Bezirks errichteten Zulassungsstellen. Die Gremien sind paritätisch mit Vertretern der Ärzte, Psychotherapeuten oder Zahnärzte und der Krankenkassen besetzt und an die Vorgaben der jeweiligen Zulassungsverordnung gebunden. Im ärztlichen Bereich liegt zusätzlich die Bedarfsplanung der Zulassung zugrunde. Im zahnärztlichen Bereich wurde die Zulassungsbeschränkung abgeschafft.
Für psychologische Psychotherapeuten und Kinder- und Jugendpsychotherapeuten gibt es diese Kassenzulassung seit dem Inkrafttreten des Psychotherapeutengesetzes 1999.
2. Voraussetzungen für die Kassenzulassung
Voraussetzung für die sozialrechtliche Zulassung (Kassenzulassung), aber nicht gleichbedeutend mit dieser, ist die Approbation. Die Approbation wird von den zuständigen Landesbehörden des jeweiligen Bundeslandes erteilt.
Die kassenzugelassenen Ärzte werden auch als Vertragsarzt, Kassenarzt, bzw. Vertragszahnarzt oder Kassenzahnarzt bezeichnet. Die Psychotherapeuten Vertragspsychotherapeut oder Kassenpsychotherapeut.“ ¹
Fachliche Voraussetzungen für die Kassenzulassung²
– Geburtsurkunde
– Nachweis ärztlicher Tätigkeiten
– Nachweis mindestens sechs Monate in Praxis/Krankenhaus etc.
– Approbation / Abschluss, Weiterbildung / Befugnis, Gebietsbezeichnung / Nachweis Qualifikation
– Eintrag ins Arztregister
– Facharztzeugnis
Persönliche Voraussetzungen für die Kassenzulassung
Die persönlichen Voraussetzungen für die Kassenzulassung umfassen vorschriftsgemäße Voraussetzungen sowie persönlichkeitsbezogene Voraussetzungen.
Bei den vorschriftsgemäßen Voraussetzungen sprechen wir auch von berufsrechtlichen Eignungen.
Zusammenfassung einer (nicht) Eignung zur Voraussetzung für die Kassenzulassung:
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- „Nicht geeignet, wenn gesundheitliche oder sonstige in der Person liegende, schwerwiegende Gründe nicht nur vorübergehend vorliegen.
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- Drogen- oder Alkoholabhängigkeit binnen der letzten fünf Jahre vor Antragsstellung
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- Geeignet, wenn vom Zulassungsausschuss gefordertes Gutachten über Person positiv resultiert.“³
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- Fachliche Voraussetzungen müssen erfüllt sein.
3. Die Bedarfsplanung
Wie der Begriff „Bedarfsplanung“ bereits erklärt, handelt es sich um die Planung, ob ein Bedarf einer Zulassung in einem Bereich besteht. Zuallererst wird hierzu geklärt, ob die angestrebte Zulassung in einem offenen, oder einem gesperrten Planungsbereich liegt. Auf den Webseiten der zuständigen Krankenversicherungen stehen die Pläne meist zum Download.
Offener Planungsbereich
Allgemein wird davon ausgegangen, dass, wenn der Versorgungsgrad eines Planungsbereichs unter 110% liegt, sich neue Ärzte in diesem „offenem Planungsbereich“ niederlassen dürfen.
„Ein Planungsbereich gilt für Niederlassungen als gesperrt, wenn das Versorgungsniveau um mindestens 10% überschritten wurde. Falls Sie sich trotzdem in einem gesperrten Planungsbereich niederlassen möchten, müssen bestimmte Voraussetzungen bestehen. Stichwort „Sonderbedarf“ oder „Jobsharing“.“ ⁴
4. 5 Schritte zur kassenärztlichen Zulassung
¹ Quelle: https://de.wikipedia.org/wiki/Kassenzulassung#Zulassung
² Quelle: Zulassungsverordnung für Vertragsärzte (Ärzte-ZV)
³ Quelle: https://www.gesetze-im-internet.de/zo-_rzte/__21.html
⁴ Quelle: https://www.kbv.de/media/sp/Instrumente_Bedarfsplanung_Broschuere