Praxisabgabe Teil 3. – Zusammenstellung der Dokumente

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Folgendes Praxisabgabe Szenario: Sie stehen am Anfang Ihrer Nachfolgeplanung. Einen Zeitrahmen für die Praxisübergabe haben Sie bereits gewählt. Nun geht es an die Zusammenstellung der Dokumente. Für viele Praxisinhaber/innen bedeutet dies, sich zum ersten Mal ausgiebig mit den eigenen Praxisdaten auseinander zu setzen, was nicht verwunderlich ist im reich gefüllten Praxisalltag. Umso wichtiger ist die Wahl einer kompetenten Beratung.

Einen ersten Eindruck vermitteln

Hierfür sollten Sie folgende Praxisdokumente vorbereiten:
– Die BWA´s der letzten drei Jahre
– Ein aktuelles Anlageverzeichnis (hängt hinten an den BWA)
– Ein Grundriss der Praxis / ggf. einige Bilder der Praxis
– Eine Auflistung der in Ihrer Praxis tätigen Personen (anonym) (Tätigkeit, Berufserfahrung,   Arbeitszeit etc.)

Bitte achten Sie bei der Wahl Ihres Beraters darauf, vorab ausgiebig über seine Vorgehensweise bei der Präsentation Ihrer Praxis gegenüber Dritter informiert zu sein. Schließen Sie stets einen NDA ab – Vertraulichkeitsvereinbarung, sodass Ihre Anonymität gewahrt bleibt. Denn, sollte frühzeitig bekannt werden, dass Ihre Praxis veräußert werden soll, kann es passieren, dass sich das Praxispersonal und die Patienten vorzeitig einen neuen Behandler suchen. In einigen Fällen kam es vor, dass dann die Praxis unverkäuflich wurde.

Die Dokumente sollten Sie Ihrem ausgewählten Berater zukommen lassen. Zusammen mit der Abfrage der wichtigsten Eckdaten Ihrer Praxis, wird dann zunächst ein anonymisiertes Kurzexposé erstellt. Auch die Erstellung einer Wertermittlung kann in vielen Fällen von Vorteil sein. Gerne unterstützen wir Sie in beiden Punkten.

Sollte dann das Kurzexposé bei einem Interessenten auf ernsthaftes Interesse stoßen, kann entweder mit beidseitiger Zustimmung der Direktkontakt erfolgen oder die zusammengestellten Dokumente in anonymisierter Form an den Interessenten zugesandt werden.

Den zweiten Eindruck vermitteln

Der Praxisinteressent ist von Ihrer Vorbereitung begeistert und schlussfolgert, diese Organisation auch in Ihrer Praxis wiederzufinden. Spätestens nach einem persönlichen Kennenlernen in Ihren Praxisräumen werden dann folgende Praxisdokumente benötigt:

– Lohnjournale
– Praxisverträge (Miet- und Leasingverträge, Arbeitsverträge etc.)
– Behandlungsstatistiken u. Honorarumsätze
– Gewinn und Verlustrechnung

Planen Sie bitte außerdem ausreichend Zeit für die Erstellung eines Praxis Inhaltsverzeichnisses ein. Dieses ist ein Bestandteil des Praxiskaufvertrages (materielle Werte). Nicht selten wird das Praxis Inhaltsverzeichnis dann erfragt, wenn sowieso gerader einige Projektpunkte abzuarbeiten sind und der Zeitpunkt denkbar schlecht ist.

Der Gesamteindruck zählt

Die oben geforderten Dokumente betreffend möchten wir Ihnen abschließend noch eine Bitte bzw. einen Rat bezüglich der Darstellung geben.

HINWEIS: Bitte achten Sie bei der Dokumentenerstellung auf eine ordentliche Aufbereitung. Bitte beachten Sie, dass die Präsentation der Dokumente außerordentlich wichtig für das äußere Erscheinungsbild der Praxis hat. Es wird davon abgeraten, Bilder von Dokumenten, die von Ihrem Handy aufgenommen wurden, an potenzielle Praxisübernehmer und deren Berater weiterzuleiten.

Haben Sie oder Ihr Berater die Dokumente frühzeitig zusammengestellt, sind Sie gut auf die Praxistransaktion vorbereitet. Dies ermöglicht Ihnen im Transaktionsprozess mehr Zeit für andere Dinge aufzuwenden zu können. Besonders in der aktuellen Marktsituation, in der Praxissuchende gleich mehrere Praxen zur Auswahl haben, treten Sie und Ihr Berater unter den Mitbewerbern durch eine Souveränität hervor. Diese Souveränität ist nicht selten der ausschlaggebende Punkt, weshalb man sich für eine Probearbeit-/ Praxisübernahme (in) Ihrer Praxis entscheiden wird.

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